Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung in Kraft getreten
Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Westerwaldkreis wird gefördert
Gute Nachrichten für Ärztinnen und Ärzte, die sich im Westerwaldkreis niederlassen: Zum 01. Januar 2022 ist die Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung des Westerwaldkreises in Kraft getreten. Das hat der Kreistag in seiner letzten Sitzung 2021 entschieden.
Die zukünftige Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Westerwaldkreis ist eine der größten Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitswesen steht. Insbesondere die Nachwuchs- und Altersentwicklung bei den Hausärztinnen und Hausärzten gibt Grund zur Sorge, denn altersbedingt werden in den nächsten Jahren zunehmend Praxen geschlossen. Zudem entscheiden sich immer weniger Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Gründen für eine Niederlassung im ländlichen Raum.
Durch das Förderprogramm soll eine Niederlassung oder Neuanstellung attraktiver gestaltet und ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden. Der Westerwaldkreis möchte damit einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch Haus und Fachärzte im Kreisgebiet (Fördergebiet) leisten.
Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig je Zuwendungsempfänger/in bis zu 10.000 Euro. Ein entsprechender Förderantrag und die detaillierte Richtlinie (Förderbedingungen) sind auf der Internetseite des Westerwaldkreises unter www.westerwaldkreis.de („Kreisverwaltung“ > „Gesundheit, Hygiene und Verbraucherschutz“) zu finden. Bei Fragen melden Sie sich bitte per Email bei Miriam Kretz (miriam.kretz@westerwaldkreis.de).