Bekanntmachung des Artenschutztelefons

Todfund von Groß- und Greifvögeln der Kreisverwaltung melden Mit dem Beginn des Frühjahrs werden auch Flora und Fauna bei uns im Westerwaldkreis wieder aktiv. Leider geht dies auch mit Gefährdungssitu

Todfund von Groß- und Greifvögeln der Kreisverwaltung melden

Mit dem Beginn des Frühjahrs werden auch Flora und Fauna bei uns im Westerwaldkreis wieder aktiv. Leider geht dies auch mit Gefährdungssituationen für Tiere einher: So kann es etwa zu Vogelschlag an Windkraftanlagen kommen. Um für die Meldung solcher Fälle auch außerhalb der Dienstzeiten, also in den Abendstunden und am Wochenende für die Bevölkerung erreichbar zu sein, hat die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung ein Vogelschlag-Telefon eingerichtet. Ziel hierbei ist es, zeitnah auf Totfunde und weitere Gefährdungen in der Natur und für die Natur reagieren zu können. Auch soll so die Gefahr minimiert werden, dass ein totes Tier von einem Fuchs oder einem anderen Beutegreifer verschleppt wird und somit eine Ermittlung der genauen Todesumstände nicht mehr erfolgen kann. Die untere Naturschutzbehörde bittet daher im Falle eines Todfundes von Groß- und Greifvögeln, insbesondere Rot- und Schwarzmilan, Mäusebussard, Schwarzstorch, um telefonische Meldung unter 0151-18219092. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass Tiere, welche dem Jagdrecht unterliegen (Wildschwein, Rotwild und co.) nicht gemeldet werden müssen. Hier sind die Jagdpächter die richtigen Ansprechpartner.

Zurück