Antragsverfahren Agrarförderung 2024 startet
Jetzt Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) stellen
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 15. Mai Anträge zur Agrarförderung 2024 einreichen. Dabei geht es um Direktzahlungen, Ökoregelungen, Tierprämien, Ausgleichszulage sowie Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus.
„Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Agrarförderung 2024 fördern wir die landwirtschaftlichen Betriebe nach den Regelungen der gemeinsamen Agrarpolitik“, sagte Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt. „Ein digitales und praxisnahes Antragsverfahren ist in diesen herausfordernden Zeiten für unsere Landwirtinnen und Landwirte von besonderer Bedeutung. Die Agrarförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung der Betriebe.“
Seit vergangenem Jahr steht der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) online zur Verfügung. Wer bereits 2023 einen Antrag auf Direktzahlungen oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Rheinland-Pfalz gestellt hat, kann mit den letztjährigen Zugangsdaten in LEA arbeiten.
Antragstellende, die bisher noch keinen Antrag zu den Flächen- beziehungsweise den Tierprämien für Mutterkühe oder Mutterschafe/-ziegen gestellt haben, können bei ihrer zuständigen Kreisverwaltung einen Zugang zu LEA beantragen. Dienstleistende haben zudem die Möglichkeit, sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleitungen ihnen Anträge in ihrem Auftrag zur Bearbeitung zuweisen können.
Für das diesjährige Antragsverfahren ist der LEA online bis spätestens 15. Mai abzusenden. Zum Ausfüllen gibt es umfangreiche Hilfestellungen innerhalb des Antrags sowie Schulungsvideos, auch zu einzelnen Werkzeugen.
Informationen zu den Regelungen der GAP 2023 und zum Antragsverfahren gibt es unter
Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) ist zu erreichen:
- für Antragsteller unter lea.rlp.de,
- für Dienstleister unter lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal-dl/#/
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Referats Landwirtschaft der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gern zur Verfügung.