WAB verschickt Gebührenbescheide

Schlussrechnung 2016 + Vorausleistung 2017

Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) wird voraussichtlich am Donnerstag, 30.03.2017, mit dem Versand der Abfallgebührenbescheide (Schlussrechnung 2016 + Vorausleistung 2017) beginnen.

Erfahrungsgemäß hat dies zur Folge, dass in den ersten Tagen nach Ver­sand der Bescheide telefoni­sche Anfragen nur in beschränktem Umfang bear­beitet werden können. Wir empfehlen daher Ände­rungen, Ein­wände oder Fra­gen zum Gebührenbe­scheid unbedingt schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides oder per FAX (02602/80568) unter Angabe der Gebüh­renkon­tonummer an den WAB in Moschheim, Bodener Str. 15, zu richten, zumal viele Änderungen ohnehin einer schriftlichen Eingabe bedürfen.

Gebührenbescheide bekommen nur die Grund­stücks­eigentümer sowie die Besitzer von Eigen­tumswoh­nungen für ihre Objekte. Mieter erhalten auf­grund der rechtlichen Vorgaben keine Gebührenbescheide.

Die Abfallgebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides zu bezah­len. Ein gegen den Bescheid eingelegter Widerspruch führt nicht zur Aufhebung dieser Zah­lungsverpflichtung. Um eine Säumnis zu vermeiden, empfiehlt sich die Erteilung einer Ein­zugsermächtigung.

Für jedes Grundstück liegt dem Gebührenbescheid ein Grünabfall-Gutschein zur einmalig kostenfreien Anlieferung von bis zu 200 kg kompostierbaren Grünabfällen bei. Der Gut­schein gilt ab April 2017 bis einschließlich März 2018 und kann auf den Deponiestandorten des WAB in Meudt und Rennerod eingelöst werden. Pro Anlieferung wird nur ein Gutschein berücksichtigt. Auch bei einer Anlieferung unter 200 kg wird ein Gutschein vollständig ohne Teilmengenverrechnung aufgebraucht. Die kostenfreie Anlieferung von einmalig 200 kg Grünabfällen ist nur gegen Vorlage des entsprechenden Gutscheins möglich, eine Zweit­ausfertigung erfolgt nicht.

Zusammen mit dem Gebührenbescheid wird auch ein Sperrabfall-Gutschein für jeden Haushalt verschickt. Gegen Vorlage dieses Gutscheins können im Gültigkeitszeitraum von April 2017 bis einschließlich März 2018 Möbel und Möbelteile bis max. 250 kg einmalig kostenfrei auf den Deponiestandorten des WAB in Meudt und Rennerod abgegeben werden. Wichtig: Wer zur Miete wohnt, sollte darauf achten, dass der Grundstückseigentümer bzw. Besitzer der Eigentumswohnung nach Erhalt des Gebührenbescheides diesen haushaltsbezogenen Sperrabfallgutschein auch tatsächlich weiterleitet. Die Einlösung eines solchen Gutscheins auf den Deponiestandorten erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie beim Grünabfall-Gutschein.

Bei weiteren Fragen hilft die Abfallberatung gerne weiter unter. Tel: 02602 6806-55.

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