Herkulesstaude

Riesenbärenklau breitet sich im Gelbachtal vermehrt aus

Die Pflanze ist, zumindest in der Blüte, durch ihre riesigen, weißen Blütendolden unverwechselbar. Typisch sind die großen fingerförmigen und rauhaarigen Blätter, die an eine Bärentatze erinnern, woher die Pflanze ihren Namen bekam. Auch die bis zu fünf Meter langen und bis 12 Zentimeter dicken, oft rot gefleckten und hohlen Stängel, sind typisch.

Diese auffällige Großpflanze kann sich negativ auf Menschen, Tiere und Umwelt auswirken. Mensch und Tier können bei Kontakt mit dem Pflanzensaft Schaden nehmen. Das aus dem Kaukasus stammende Gewächs kann aufgrund ihres enormen Wuchses einheimische Pflanzenarten stellenweise verdrängen. Dies ist aus Sicht des Naturschutzes unerwünscht. Andererseits werden die großen Dolden gerne von Insekten besucht und sind eine gute Bienenweide, weswegen viele Imker die Pflanze schätzen. 

Gefährlich für die Gesundheit kann die Pflanze sein, da die Inhaltsstoffe aus dem Pflanzensaft innerhalb kurzer Zeit den UV-Schutz der Haut zerstören. Eindringende Sonnenstrahlen führen zu schweren Verbrennungen mit Brandblasen, die nur langsam abheilen. Wer die Pflanze kennt, kommt ihr nicht ungeschützt zu nahe. Sollte man dennoch mit der Pflanze in Kontakt gekommen sein, sollte der Pflanzensaft möglichst schnell abgewaschen werden, Kleidung wechseln, Sonnencreme auftragen, Sonnenstrahlung meiden und je nach Größe und Schwere der Verbrennung Arzt oder Krankenhaus aufsuchen.

Seit den 1990er Jahren wird die Entwicklung des Riesenbärenklaus entlang des Gelbaches durch die Untere Wasserbehörde des Westerwaldkreises überwacht und dessen Vorkommen regelmäßig entfernt. Eine verstärkte Ausbreitung konnte durch diese Maßnahmen verhindert werden.

Eine Herausforderung in der Regulierung der Pflanze stellt ihre große Samenproduktion dar. Bis zu 100.000 Samen produziert eine Pflanze und diese bleiben bis zu 10 Jahre keimfähig. Da die Samen gut schwimmen, werden diese leicht und weit über den Wasserweg verbreitet. Hierin liegt ein Problem, wenn von unbekannten Standorten in den Oberläufen des Gelbaches immer wieder Saatgut ins Gewässer eingetragen wird.

Anzumerken ist, dass hauptsächlich auf privaten Grundstücken die Herkulesstaude auf dem Vormarsch ist. Dies gilt insbesondere für nicht bewirtschaftete Flächen entlang von Straßen und Wegen, wo durch Fahrzeugverkehr, an Reifen oder Karosserie anhaftend, Samen verbreitet werden. Auch in der Gemarkung illegal entsorgter Gartenabfall sorgt für die Ausbreitung der gefährlichen Schönheit. Möglicherweise wird auch das in 2015 ausgesprochene Verbot zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen zu einer weiteren Ausbreitung der Herkulesstaude führen.

Sinnvoll ist es die Pflanze im unmittelbaren Umfeld von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen, Freibädern, Liegewiesen und ähnlichen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen frequentierten Bereichen, fernzuhalten. Auch in gesetzlich geschützten Biotopen, wie naturnahe Uferbereiche von Gewässern oder von Naturschutzorganisationen gepflegte Biotope, wie beispielsweise Orchideenwiesen, macht es Sinn, die Herkulesstaude zurückzudrängen.

Soweit es sich um öffentliche Einrichtungen handelt ist die Ortsgemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde für das Entfernen zuständig. Entlang von Gewässern ist für die Regulierung der Unterhaltungspflichtige verantwortlich. Dies ist bei kleineren Bächen die Verbandsgemeinde, bei größeren Gewässern wie dem Gelbach, der Kreis und bei Flüssen das Land oder der Bund. An Straßen und Bahngleisen ist der Landesbetrieb Mobilität und die Deutsche Bahn AG im Einsatz. Auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer oder Nutzer verantwortlich. Auch Vereine und Initiativen die dem Umwelt- und Naturschutz nahe stehen, gehen gegen die Pflanze vor.

Der Westerwaldkreis hat seinerseits eine Firma mit der Beseitigung der Pflanze beauftragt, die schon seit einigen Jahren in diesem Bereich tätig und damit sehr erfahren ist.

Sollte der Riesenbärenklau auffalen, besteht keine Meldepflicht beim Westerwaldkreis. Jedoch ist es im Einzelfall sinnvoll, Wuchsstandorte in sensiblen Bereichen der zuständigen Behörde zu melden. Uninformiert sollte niemand selbst Hand an die Pflanze legen, da neben der nötigen Sachkunde auch eine entsprechende Schutzausrüstung vorhanden sein muss.

Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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