Bis 17. März unentgeltliche Schulbuchausleihe beantragen

Bis 17. März unentgeltliche Schulbuchausleihe beantragen
Das Anschaffen von Schulbüchern ist mit Kosten verbunden, die einkommensschwächere Familien vor Herausforderungen stellen können. Im Rahmen der unentgeltlichen Schulbuchausleihe besteht deshalb die Möglichkeit, alle Schulbücher kostenlos zu erhalten. Hierfür hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises den so genannten Antrag auf Lernmittelfreiheit online bereitgestellt. Er kann am Computer, Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden. Ein Drucker wird nicht benötigt. Damit die Bücher für das neue Schuljahr rechtzeitig angeschafft werden können, ist die Abgabefrist des Antrags der 17. März. Er muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Sollte es Probleme beim Ausfüllen geben, stehen die Ansprechpartner der Schulbuchausleihe in der Kreisverwaltung unter schulbuchausleihe@westerwaldkreis.de beziehungsweise telefonisch unter 02602 124-603 oder -601 zur Verfügung.
Die unentgeltliche Schulbuchausleihe ist für Familien sowie volljährige Schülerinnen und Schüler gedacht, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Diese sowie weitere Informationen sind unter www.westerwaldkreis.de/schulbuchausleihe.html einsehbar.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, kann vom 16. Mai bis 12. Juni die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe (Ausleihe gegen Gebühr) beantragt werden. Die dafür notwendigen Freischaltcodes werden dann wie gewohnt kurz zuvor über die Schulen verteilt.
Foto: Kreisverwaltung / Corinna Pfeiffer
Buz: Für kostenfreie Schulbücher im neuen Schuljahr muss der Antrag bis 17. März eingereicht werden.