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Wichtige Information für alle im Westerwaldkreis angemeldeten ukrainischen Schutzsuchenden

Die Ihnen erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG wurden durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung allgemein bis zum 04.03.2025 verlängert. Durch eine neue Änderungsverordnung wurde dieser Zeitraum nun bis zum 04.03.2026 erweitert. Alle ukrainischen Schutzsuchenden, die im Westerwaldkreis angemeldet sind, erhalten in absehbarer Zeit von uns ein Informationsschreiben zum Nachweis gegenüber anderen Behörden oder sonstigen Institutionen. Bis dahin bitten wir von Rückfragen zu Ihrem weiteren Aufenthaltsrecht Abstand zu nehmen.

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DVS/Volker Lannert

Projektideen zur LEADER-Förderung einreichen

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald startet ihren zweiten LEADER-Förderaufruf in der Förderperiode 2023–2029. Bis 31. März können öffentliche und private Antragsteller ihre innovativen Vorhaben einreichen, um die Attraktivität des ländlich geprägten Aktionsgebiets zu steigern und nachhaltig zu erhalten.

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