Verwaltung sieht Grenzen überschritten

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wird umgehend ein Verbot der Prostitution in der Gemarkung Görgeshausen aussprechen. Diese Entscheidung traf Landrat Achim Schwickert, nachdem bei erneuten Kontrollen durch die Kreisverwaltung in den vergangenen Tagen, zuletzt am Samstag-Nachmittag, Prostituierte in unmittelbarer Nähe des Friedhofs angetroffen wurden.

Die Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und gilt nicht von vorneherein als sittenwidrig. Nach Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch kann aber zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes ein punktuelles Verbot ausgesprochen werden.

Diese Voraussetzungen waren in Görgeshausen bislang nicht gegeben, da sich die Situation außerhalb der Ortslage abspielte und somit kein Sonderfall vorlag, der sich von Straßenstrich-Situationen anderenorts unterschied. Mit der Verlagerung des Geschehens in das Friedhofsumfeld, so findet man im Kreishaus, ist aber eine Grenze überschritten und der öffentliche Anstand erheblich tangiert.

Von der gesetzlichen Möglichkeit, nur für Teile des Gemeindegebietes ein Verbot der Prostitution auszusprechen, möchte die Kreisverwaltung in diesem Fall keinen Gebrauch machen. Die Gefahr, dass bei Zunahme der Prostitution vom erlaubten in den verbotenen Bereich gewechselt wird, wäre permanent gegeben, zumal das Regierungspräsidium Gießen Ende vergangenen Jahres ein Verbot für das gesamte Gebiet der benachbarten Gemeinde Elz erlassen hat.

Radiobeitrag "Görgeshausen" - Quelle: SWR 4 und SWR 1, Lore Mertens gesendet: 07.06.2016

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